Viele fragen sich, wie man einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einen Gutschein für eine ganzheitliche Betreuung nach §16k SGBII bekommen kann.
Daher findet sich hier unsere Übersicht zu dem Thema.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Arbeitsuchende bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt. Grundlegend erhalten Sie einen AVGS von Ihrem Jobcenter.
Dabei müssen zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder ALG II (Bürgergeld).
- Interesse an Maßnahmen, die die Chancen auf einen Job verbessern.
Wenn dies auf Sie zutrifft, gehen Sie wie folgt vor:
- Termin bei der Arbeitsagentur/Jobcenter vereinbaren: Besprechen Sie Ihre berufliche Situation und möglichen Förderbedarf mit Ihrem Sachbearbeiter.
- Bedarf begründen: Erklären Sie, warum Sie den Gutschein benötigen (z.B. um Ihre Vermittlungschancen zu erhöhen oder grundlegende Probleme anzugehen, die einen Einstieg in den Jobmarkt erschweren). Die Entscheidung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters; es besteht kein Rechtsanspruch auf den AVGS.
- Die BiADU kontaktieren: Bringen Sie uns ihren Gutschein vorbei, wir erledigen alles Weitere für Sie. Der AVGS ist zeitlich begrenzt gültig. Achten Sie auf die Fristen! Dann kann es auch schon mit dem Coaching losgehen.
Informationen dazu, in welchen Bereichen unser Coaching unterstützen kann, finden Sie weiter unten im Abschnitt „Inhalte der Maßnahmen“.
Gutschein für eine ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II
Dieser Gutschein ist für Personen gedacht, die besondere Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben und intensivere Unterstützung benötigen.
Die Zielgruppe ist dabei wie folgt:
- Langzeitarbeitslose.
- Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Qualifikationen, soziale Probleme).
- Leistungsempfänger nach SGB II.
Wenn dies auf Sie zutrifft, gehen Sie wie folgt vor:
- Termin bei der Arbeitsagentur/Jobcenter vereinbaren: Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter auf Ihre Situation und den Bedarf an ganzheitlicher Betreuung an.
- Individuelle Situation schildern: Betonen Sie, welche Schwierigkeiten eine Beschäftigung erschweren und welche Hilfen Sie dabei benötigen. Der Sachbearbeiter schlägt passende Angebote vor oder bewilligt den Gutschein. Auch hier entscheidet das Jobcenter nach eigenem Ermessen.
- Die BiADU kontaktieren: Bringen Sie uns ihren Gutschein vorbei, wir erledigen alles Weitere für Sie. Der Gutschein ist zeitlich begrenzt gültig. Achten Sie auf die Fristen! Dann kann es auch schon mit dem Coaching losgehen.
Tipps für den Antrag
- Gut vorbereitet ins Gespräch gehen: Argumentieren Sie, wie die Maßnahme Ihre berufliche Situation verbessern kann.
- Nachfragen und Unterstützung einholen: Fragen Sie konkret nach verfügbaren Maßnahmen und Gutscheinen.
- Geduld haben: Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Falls Sie unsicher sind, können Sie sich vorab von einem Beratungsdienst oder einer sozialen Organisation unterstützen lassen, die Erfahrung mit solchen Anträgen hat.
Inhalte der Maßnahmen
Wir können die Inhalte der Maßnahme nach Ihren Erfordernissen individualisieren und unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Themen wie beispielsweise:
- Familie
- Gesundheit
- Finanzielle Situation
- Sucht
- Verschuldung
- Schwierige Wohnverhältnisse
- Schlechte Erfahrungen im Arbeitsleben
- Belastende familiäre Verhältnisse, wie Pflege von Angehörigen oder bei der Betreuung von Kindern
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Unterstützung von Alleinerziehenden
- Bewerbungscoaching
- Einführung in jobcenter.digital